Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Rekonstruktion/Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.

(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der vom Auftragnehmer zu erstellenden Website ist das vom Auftraggeber angenommene schriftliche Angebot bzw. wenn vorhanden das Pflichtenheft. Das Angebot enthält sowohl den Arbeitsplan als auch den Zeitplan für das geplante Projekt.

(2) der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber zunächst ein Websitekonzept entwerfen und ihm dieses Konzept unter Verwendung von Präsentationsmaterialien vorstellen.

(3) Sobald der Auftraggeber zu dem Entwurf sein Einverständnis erteilt hat, wird der Auftragnehmer auf Basis des Entwurfes eine Website erstellen und im Internet veröffentlichen.

§ 3 Fertigstellungsfrist; Ablauf der Erstellung

(1) Die Parteien sind sich darin einig, dass die Website innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist fertig gestellt wird und in das World Wide Web eingestellt sein muss. Diese Frist ist für den Auftragnehmer verbindlich. Sie verlängert sich nur in den Fällen, in denen der Auftraggeber seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

(2) Der Auftragnehmer wird zunächst einen Entwurf der Website erstellen und in diesem Entwurf die Vorstellungen des Auftraggebers einfließen lassen. Der Entwurf beinhaltet insbesondere die Entwicklung eines Seitendesigns (Optisches Design, auf dem alle Seiten aufbauen), sowie eines Seitenplanes (Welche Seite der Website enthält welche Inhalte) und eines Linkplanes (Welche Seiten werden wie verknüpft). Diesen Entwurf stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor.

(3) Der Auftraggeber hat innerhalb von drei Werktagen nach Vorlage des Entwurfes und des vom Auftragnehmer zu unterbreitenden Kostenanschlages (siehe dazu unten) zu erklären, ob er sein Einverständnis erteilt. Im Falle von änderungswünschen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer unter Berücksichtigung dieser änderungswünsche einen neuen Entwurf zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzustellen.

(4) Sobald der Auftraggeber seine Genehmigung schriftlich erteilt hat, nimmt der Auftragnehmer die eigentliche Erstellung der Website auf Grundlage des Entwurfes in der HTML-Programmierung vor. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer außerdem die notwendigen Daten und das notwendige Material (Fotos, Kartenausschnitte und Texte) im Printmedium, oder einem allgemein üblichen Datenformat zur Verfügung stellen.

(5) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die erstellte Version vorstellen, damit dieser die Richtigkeit der Website und deren Inhalte bestätigen kann. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Fertigstellung der Website anzeigen. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden sodann eine gemeinsame Abnahme der Website durchführen. Hierzu wird die Website auf der Serverumgebung des Auftraggebers vorgeführt. Sobald der Auftraggeber die vertragskonforme Erstellung schriftlich bestätigt hat, wird die Website im Internet unterhalb der Internetadresse des Auftraggebers veröffentlicht. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Website vertragsgemäß hergestellt ist. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden "nach einer 3-tägigen Testphase im Sinne des § 5" sodann eine gemeinsame Abnahme der Website durchführen.

(6) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer die Website im HTML-Format erstellen. Die Grafiken, Bilder, Tabellen und sonstige Inhalte wird der Auftragnehmer in einem allgemein verbreiteten Datenformat einbinden, so dass sämtliche Inhalte von den gängigen Browsern dargestellt werden können.

(7) Die Schlüsselwörter der Website (key words) und die Stichworte zur Anmeldung bei den Suchmaschinen wird der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber im Rahmen der Entwurfserstellung erörtern.

§ 4 Leistungen des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer spätestens zu dem im Angebot integrierten und als Anlage beigefügten Zeit- und Arbeitsplan genannten Zeitpunkt eigenverantwortlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.

(2) Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.

(3) Die in Abs. 1 und 2 umschriebenen Daten werden dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

§ 5 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung und übergabe der Website wird eine 3-tägige Testphase vereinbart. Die Testphase ermöglicht dem Auftraggeber eine überprüfung der Funktionsfähigkeit der Website und ihrer übereinstimmung mit dem Angebot. Im Falle der Erstellung eines Lasten- und Pflichtenheftes kann der Auftraggeber die übereinstimmung mit den Spezifikationen des Lasten- und Pflichtenheftes, sowie des Block-Layouts prüfen.

(2) Der Auftraggeber wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware dem Auftragnehmer schriftlich anzeigen. Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Website unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.

(3) Sollten noch während der Testphase Fehler auftreten und zeigt der Auftraggeber diese Fehler dem Auftragnehmer schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.

(4) Treten während der Testphase keine wesentlichen Fehler auf oder werden dem Auftragnehmer keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Auftraggeber eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Website in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde (Abnahme). Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.

§ 6 Nutzungsrechte und Namensnennung

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Website einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Website jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Website ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von dem Auftragnehmer geschaffenen Benutzeroberfläche ("look and feel"), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf ("on demand"-Recht).

(2) Sollte der Auftragnehmer es ausdrücklich wünschen, wird der Auftraggeber ihn im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.

§ 7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die aus dem individuellen Angebot hervorgehende Vergütung an den Auftragnehmer zu zahlen. Diese erfolgt abhängig von der Größe des Projektes in Meilensteinen oder durch eine individuelle Pauschalvergütung.

(2) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Ist eine Vergütung nach Beendigung eines Meilensteines vereinbart, wird die zu zahlende Vergütung 14 Tage nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

(4) Im Falle der Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist durch diese auch die Einräumung der Rechte an der Website gemäß § 6 dieses Vertrages vollständig abgegolten.

(5) Der in Abs. 1 genannte Pauschalbetrag wird mit der vollständigen, nach Maßgabe des § 5 Abs. 4 erfolgten, Abnahme der fehlerfreien Website fällig.

(6) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der in Abs. 1 genannten Vergütung in Verzug, so kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Website vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

(2) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten des Auftragnehmers ausführen lassen.

(3) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme iSv § 5 Abs. 4 dieses Vertrages.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 10 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung hinzu zu ziehen. Der Auftragnehmer haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

§ 11 Rechte Dritter

(1) Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Auftraggeber durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit der Auftragnehmer für die Erstellung der Website von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert der Auftragnehmer zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in § 6 genannten Rechte an der Basistechnologie und der von dem Auftragnehmer im übrigen für die Erstellung der Website benutzten Software berechtigt zu sein.

(2) Für den Fall, dass ein Dritter dem Auftraggeber gegenüber Rechte behauptet, die den Auftraggeber in der vertragsgemäßen Nutzung der Website behindern, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und dem Auftraggeber jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.

§ 12 Geheimhaltung

(1) "Vertrauliche Informationen" sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit ihm verbundener Unternehmen enthalten.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftragnehmer bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

(5) Werden dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat er den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 13 Kündigung

(1) Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

(3) Kündigt eine der Vertragsparteien diesen Vertrag außerordentlich nach Absatz 1, so entfällt jegliche Zahlungspflicht des Auftraggebers an den Auftragnehmer; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Der Auftragnehmer ist zur Rückzahlung der bereits durch den Auftraggeber gezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

(2) Der Auftragnehmer darf die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(5) Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.